Ihr Webbrowser ist nicht mehr aktuell. Aktualisieren Sie Ihren Browser für mehr Sicherheit, Geschwindigkeit und die beste Erfahrung auf dieser Website.

Neue BAFA-Richtlinien 2024

Mittwoch, Februar 21. 2024

Wiederaufnahme der Förderung: BAFA-Förderung neu geregelt: Das Portal zur Antragstellung für die Förderung hocheffizienter Querschnittstechnologien ist wieder geöffnet.
BOGE BAFA Richtlinien

Wiederaufnahme der Förderung

BAFA-Förderung neu geregelt: Das Portal zur Antragstellung für die Förderung hocheffizienter Querschnittstechnologien ist wieder geöffnet.

Gleichzeitig tritt damit eine neue Richtlinie in Kraft. Diese beinhaltet bedeutende Änderungen, die anscheinend der veränderten Haushaltslage seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im November letzten Jahres geschuldet sind.
Für Kunden im Bereich Drucklufttechnik bleibt das Modul 1 das interessanteste und lukrativste Modul. Über Umwege können in bestimmten Fällen auch die Module 4 und 5 in Betracht kommen. Da diese aber immer einen akkreditierten Energieberater erfordern und mit deutlich höherem Aufwand verbunden sind, lassen wir diese Module im Folgenden vorerst außer Acht.

Falls Sie dazu Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an.


Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Künftig werden nur noch KMU gefördert. Große Unternehmen sind raus.
  • Die Fördersätze sind erheblich geschrumpft: MU: 20 %, KU 25 %


Es wurde klarer herausgestellt, dass die Investitionsgesamtkosten gefördert werden sollen. Diese „umfassen sämtliche förderfähigen Kosten, die in direktem Zusammenhang
mit der Umsetzung der Maßnahme zur Verbesserung des Klimaschutzes stehen. Hierzu gehören alle für die Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft der geplanten Anlage, Maschine oder Ausrüstung zwingend notwendigen Kosten.“

 

Daraus kann – wie in der Vergangenheit bereits teilweise praktiziert – die Förderfähigkeit von Zubehör abgeleitet werden.

  • Künftig muss vor einer Umsetzung des Projektes/Bestellung erst auf den Zuwendungsbescheid gewartet werden.
  • Es wird nur noch der Austausch einer Bestandsanlage gefördert. Neuanlagen sind raus.


Dabei gibt es u. a. folgende Nebenbedingungen:

  • die Bestandsanlage muss seit mindestens 5 Jahren im Bestand des antragstellenden Unternehmens sein.
  • sie muss (zum Zeitpunkt der Antragstellung) noch voll funktionstüchtig sein.
  • die Altanlage darf nicht weiter betrieben werden! Ein Verkaufsbeleg/Verwertungsnachweis muss (beim Verwendungsnachweis) eingereicht werden! Der Verkaufserlös der Altanlage ist von den Kosten abzuziehen.
  • künftig muss bei der Antragstellung ein Angebot und ein Foto der Bestandsanlage zusätzlich hochgeladen werden. Ausnahme bei Wärmerückgewinnungsanlagen
  • bei Wärmerückgewinnungsanlagen werden auch neu hinzugekommene Anlagen/Anlagenerweiterungen gefördert (sofern die ausgekoppelte Wärme innerbetrieblich genutzt wird).

 

Ausnahme bei Wärmerückgewinnungsanlagen:

  • bei Wärmerückgewinnungsanlagen werden auch neu hinzugekommene Anlagen/Anlagenerweiterungen gefördert (sofern die ausgekoppelte Wärme innerbetrieblich genutzt wird).

 

Änderung bei Kältetrockner-Förderung:

  • bisher konnten Kältetrockner mit einem GWP < 750 mitgefördert werden. Jetzt steht hier die Anforderung GWP < 150 (!)

Uns sind keine Kältetrockner mit solchen Kältemitteln bekannt. Die Möglichkeit, einen Lufttrockner zusammen mit einem hocheffizienten Kompressor fördern zu lassen besteht aber weiter.

 

Bei folgenden Punkten wird der Förderumfang ausgeweitet:

  • der Bewilligungszeitraum erweitert sich von 24 auf 36 Monate. Eine bis zu zweimalige Verlängerung um jeweils 12 Monate ist auf Antrag möglich.
  • die De-minimis Grenze wird von 200.000 € auf 300.000 € Fördergelder in 3 Jahren erhöht.
  • die Laufzeit der Richtlinie – und damit das Förderprogramm – wurde auf den 31.12.2028 verlängert.

 

Was bleibt unverändert?

  • die Tabelle mit den Effizienzwerten ist unverändert. Das bedeutet, dass unsere Herstellererklärungen (HE) Bestand behalten.

 

Darauf können Sie bei BOGE weiter vertrauen:
BOGE fertigt und liefert weiterhin förderfähige, hocheffiziente Querschnittstechnologien wie BOGE Druckluftsysteme und Wärmerückgewinnungsanlagen. Eine Erstattung von bis zu 25 Prozent der Netto-Investitionskosten in diesem Bereich ist und bleibt möglich.

Gern unterstützen wir Sie und Ihre Kunden weiterhin bei der Antragstellung zur Erlangung der Fördermittel. Eine aktualisierte Liste mit BAFA-förderfähigen BOGE
Kompressoren erhalten Sie im Anhang. In Ihrem persönlichen myBOGE-Bereich werden wir Ihnen kurzfristig ein aktualisiertes Paket (.zip-Datei) mit den Herstellererklärungen zur Verfügung stellen. Außerdem werden Sie dort in Kürze eine aktualisierte Fassung unserer bekannten und beliebten Ausfüllhilfe finden.

 

Für alle Fragen rund um das Thema BAFA-Förderung stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

Herzliche Grüße aus Bielefeld
Ihr Knut Schüler
Phone: +49 171 3520419
EMail: k.schueler@boge.de
oder bafa@boge.de