BOGE haftet, unabhängig aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aufgrund von Mängeln, vertraglichen Pflichtverletzungen oder unerlaubter Handlung, nicht für Schadensersatz oder Aufwendungsersatz.
Dies gilt insbesondere jedoch nicht abschließend auch für Schadensersatzansprüche aufgrund von Betriebsausfall, entgangenem Gewinn oder vergeblichen Aufwendungen.
Dieser Haftungsausschluss gilt jedoch nicht in den Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Haftung aufgrund des Produkthaftungsgesetzes.
Bei einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet BOGE darüber hinaus nach den gesetzlichen Vorschriften. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf.
Soweit sich die Haftung nicht aus einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, Schäden aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder aufgrund des Produkthaftungsgesetzes ergibt, ist die Haftung BOGEs auf den vorhersehbaren, bei Geschäften dieser Art typischerweise entstehenden Schaden begrenzt.
Dies gilt auch für Fälle grober Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen, Angestellter und Mitarbeiter BOGEs mit Ausnahme von leitenden Angestellten und gesetzlichen Vertretern.
BOGE haftet nicht für andere als die hier genannten Schadens- oder Aufwendungsansprüche, unabhängig aus welchem Rechtsgrund diese entstehen.
Soweit die Haftung BOGEs beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung der Erfüllungsgehilfen, Mitarbeiter und gesetzlichen Vertreter BOGEs.