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Mittwoch, November 19. 2025

Die Bundesregierung plant im Rahmen des Bürokratieabbaus, die Pflicht zur Benennung eines Druckluftbeauftragten abzuschaffen. Was zunächst nach Entlastung klingt, führt in vielen Unternehmen zu einer entscheidenden Frage:
Wer behält jetzt Effizienz, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit der Druckluftanlage im Blick?
Denn der Druckluftbeauftragte war oft deutlich mehr als eine formale Rolle – er war zentrale Stelle für Monitoring, Betriebssicherheit und Effizienzüberwachung. Fällt diese interne Funktion weg, bleiben die Aufgaben dennoch bestehen:
Kurz gesagt: Weniger formale Pflicht – gleiche technische und organisatorische Aufgaben.