Kein Druckluftbeauftragter mehr? Die Aufgaben bleiben trotzdem bestehen.
Die Bundesregierung plant im Rahmen des Bürokratieabbaus, die Pflicht zur Benennung eines Druckluftbeauftragten abzuschaffen. Was zunächst nach Entlastung klingt, führt in vielen Unternehmen zu einer entscheidenden Frage:
Wer behält jetzt Effizienz, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit der Druckluftanlage im Blick?
Denn der Druckluftbeauftragte war oft deutlich mehr als eine formale Rolle – er war zentrale Stelle für Monitoring, Betriebssicherheit und Effizienzüberwachung. Fällt diese interne Funktion weg, bleiben die Aufgaben dennoch bestehen:
Energieeffizienzgesetz
Wasserhaushaltsgesetz
Betriebssicherheitsverordnung
Interne Audit- und Dokumentationspflichten
Kurz gesagt: Weniger formale Pflicht – gleiche technische und organisatorische Aufgaben.

