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Dienstag, Juni 24. 2025
Die Sicherheit von Schutzgasen wird generell durch die Zulassung nach der Zusatzstoff-Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 bestätigt. Demnach darf Stickstoff mit der Bezeichnung "E941" als Konservierungsmittel eingesetzt werden.
Durch den Einsatz von INMATEC PN Stickstoffgeneratoren wird Stickstoff einwandfreier Qualität erzeugt, der sicher und gesundheitlich verträglich und somit für den Einsatz in der Getränke - & Lebensmittelindustrie geeignet ist. Das wurde im Februar 2025 von einem unabhängigen Institut geprüft und bestätigt.
Unsere Stickstoffgeneratoren werden fortlaufend entsprechend dem zertifizierten Qualitätsmanagement DIN EN ISO 9001:2015 entwickelt und produziert. Sie finden die Lebensmittel-Unbedenklichkeitsbescheinigung in unserem Webportal myBOGE. Gern stellen wir Ihnen das Dokument auch auf Anfrage zur Verfügung.
Ihre Fragen zu unseren Stickstoffgeneratoren sind herzlich willkommen.